STEUERBERATUNG
Das A und O eines jeden Unternehmens
Die Mitarbeiterprämie wurde nun mit dem Budgetbegleitgesetz für das Jahr 2025 gesetzlich verankert.
Diese Regelung bietet eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeitende steuerlich begünstigt zu motivieren – allerdings sollten Gestaltung und Umsetzung sorgfältig geplant und dokumentiert werden.
Steuerfreie Prämie: Dienstgeber können ihren Dienstnehmern im Jahr 2025 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 € gewähren – zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn.
ACHTUNG: Anders als in den Vorjahren ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur von der Lohnsteuer befreit! Abgabenpflicht besteht für die Bereiche Sozialversicherung, Mitarbeitervorsorgekasse, DB, DZ, Kommunalsteuer!
ACHTUNG: Daher kann die Prämie – nach derzeitiger Ansicht - für geringfügig Beschäftigte nicht oder nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden, da ansonsten (bei Übersteigen der Geringfügigkeitsgrenze) die Geringfügigkeit verloren geht bzw. Vollversicherung entsteht!
Kombination mit Gewinnbeteiligung: Falls zusätzlich eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt wird, dürfen beide Vorteile zusammen maximal 3.000 € steuerfrei betragen.
Freiwilligkeit & Zusätzlichkeit: Die Prämie muss freiwillig und zusätzlich zu bestehenden Lohnbestandteilen gewährt werden – sie darf also keine bisherige Zahlung ersetzen.
Keine Pflicht zur Gleichbehandlung: Es besteht keine kollektivvertragliche Regelungspflicht – die Auszahlung kann – nach derzeitiger Ansicht - individuell erfolgen, muss aber sachlich begründet sein (die Kriterien werden möglicherweise ähnlich einer Gruppenbildung sein und eine Auszahlung nur an einzelne Mitarbeiter voraussichtlich nicht zulässig sein). Mustervorlagen entsprechender Vereinbarungen wird es erst in den nächsten Wochen geben.
Lohnnebenkosten beachten: Die Prämie ist zwar lohnsteuerfrei, jedoch nicht von Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse oder Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) befreit.
Frist: Die Auszahlung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen, um steuerfrei zu bleiben.
Dokumentation: Eine saubere schriftliche Vereinbarung und Begründung wird dringend empfohlen – zur Absicherung bei etwaigen Prüfungen durch das Finanzamt.
Unser Tipp: Da es dazu in den nächsten Wochen umfangreiche Fragen- und Antwortenkataloge geben wird und bis dato noch keine Mustervereinbarungen (zwischen Dienstgeber und –nehmer) bzw. Softwareprogrammierungen vorliegen, empfehlen wir dringend, mit der Zusage und Auszahlung/Abrechnung der Mitarbeiterprämie noch einige Wochen zuzuwarten und die Prämie frühestens bei der September- oder Oktober-Lohnverrechnung zu berücksichtigen.